FAQ
Mitglieder
Wie viele Mitglieder hat das Erfurter SpendenParlament?
Die Anzahl der Parlamentarier:innen variiert von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2022 zählte das Erfurter SpendenParlament 65 Mitglieder, 2024 66 Mitglieder.
Wie wird man Mitglied?
Mitglied wird, wer 50 € oder mehr an das Erfurter SpendenParlament (Konto: BürgerStiftung Erfurt | IBAN: DE 20 8205 1000 0600 0021 01 | Verwendungszweck: SpendenParlament + E-Mail) spendet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Mithelfen.
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die an der Parlamentssitzung teilnehmen. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe der Spende eine Stimme.
Wie kann ich ehrenamtlich mitarbeiten?
Das Erfurter SpendenParlament wird von einem kleinen ehrenamtlichen Team organisiert. Deshalb ist jede Form des Engagements herzlich willkommen! Sprechen Sie uns bei Interesse gern an – am liebsten per E-Mail an spendenparlament@buergerstiftung-erfurt.de!
Ich bin unter 14 Jahre: Darf ich trotzdem am Erfurter SpendenParlament teilnehmen?
Alle zwischen acht und 14 Jahre können Mitglied im Kinderbeirat werden, der wie das Spendenparlament abläuft und sich auf Kinderhilfsprojekte konzentriert.
Kann ich meine Stimme auf eine andere Person übertragen?
Es ist prinzipiell möglich (zum Beispiel bei kurzfristiger Verhinderung) eine Vertretung zu schicken. Eine Übertragung auf ein anderes Mitglied ist nicht möglich. Es gilt: eine Person, eine Stimme.
Ich würde gern eine Mitgliedschaft im Erfurter SpendenParlament verschenken. Geht das?
Mittlerweile über einen Gutschein möglich – Antwort ausformulieren
Projekte
Wie viele Projekte wurden bisher gefördert?
Seit 2017 wurden 78 Projekte gefördert, wobei wir im ersten Jahr drei Ideen unterstützen konnten, während es 2023 bereits 18 waren.
Welche Projekte werden gefördert?
Es können alle Projekte eine Förderung beantragen, welche durch Erfurter Initiativen oder Vereine im Stadtgebiet durchgeführt werden sollen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Projekt einreichen.
Plenum
Wie kann ich mich als Parlamentarier:in auf das Plenum des Erfurter SpendenParlaments vorbereiten?
Im Vorfeld des SpendenParlaments erhalten Sie sämtliche Projektanträge für die Vorbereitung und wir bieten einen Q&A-Abend an, an dem erfahrene und neue Parlamentarier:innen miteinander ins Gespräch kommen können.
Darf ich schon vor Ende des Plenums die Veranstaltung verlassen?
Natürlich. Wir halten niemanden fest 🙂
Bis wann muss ich mich zum Plenum anmelden?
Damit wir genügend Stühle, Mikrofone und nicht zuletzt Speisen und Getränke organisieren können, ist eine Anmeldung bis ca. 14 Tage vor dem Plenum wünschenswert. Aber Demokratie lebt vom mitmachen: wer kurzentschlossen dazu kommt, ist willkommen (muss aber vielleicht nicht nur mit den besseren Argumenten, sondern auch um die letzten Schrippen kämpfen ;-))
Wie werden Entscheidungen im Erfurter SpendenParlament getroffen?
Auf Grundlage der Infos aus den Anträgen und den Pitches der Projekte werden in der Debattenphase alle Projekte im Plenum besprochen und die Mittel aufgeteilt. Es entscheidet die Mehrheit.
Werden alle Projekte in der Förderung berücksichtigt?
Das entscheidet das Plenum. Meist wird versucht, allen Projekten die Umsetzung zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurden aber auch schon einzelne Anträge komplett aus der Förderung genommen.
Finanzierung
Wie wird die Arbeit des Erfurter SpendenParlaments finanziert?
Das SpendenParlament arbeitet rein ehrenamtlich. Alle Spenden und Zuwendungen stehen dem Plenum zur Verteilung an die Projekte zur Verfügung. Für technische Kosten (Räume, Catering, Werbung, Internet etc.) gewinnen wir Sponsor:innen (Danke Matthias Bergmann!) oder beantragen (und erhalten; danke an alle Unterstützer:innen!) gezielte Förderungen.
Sind Spenden steuerbegünstigt?
Ja. Die BürgerStiftung Erfurt als Träger des Projekts ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Spendenbescheinigungen werden obligatorisch ab einer Spendensumme von 300 € oder mehr ausgestellt, wer für geringere Beträge eine Spendenbescheinigung benötigt, wendet sich bitte an uns.
Sind Geldspenden für ein bestimmtes Projekt möglich?
Spenden an das ESP fließen in den Ausschüttungstopf über dessen Aufteilung das Plenum entscheidet. Spenden an einzelne Projekte können aber gerne direkt dem jeweiligen Träger zugewendet werden 🙂
Sind Sachspenden für Projekte möglich?
Dies bedarf der individuellen Absprache zwischen dem Spenden und dem Projektträger. Das Plenum entscheidet nicht über die Verwendung von Kühlschränken, Geschirrmobilen oder Lexika.
Wie setzen sich die Spenden des Erfurter SpendenParlaments zusammen? Wer unterstützt das Erfurter SpendenParlament?
In erster Linie sind es die Mitglieder des Erfurter SpendenParlaments, die die Finanzierung stemmen. Vielfach werden mehr als 50 € für das Budget gespendet. Darüber hinaus gibt es zweckgebundene Großspenden, Preisgelder oder Mittel der BürgerStiftung Erfurt, die zum Budget beitragen. Technische Kosten (Räume, Technik, Catering, Werbung, Dokumentation etc.) werden durch Sponsor:innen und Zuschüsse finanziert.
Sonstiges
Wie unterstützt das Erfurter SpendenParlament über die finanzielle Förderung hinaus?
Das SpendenParlament ist unter anderem auch ein Projekt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Erfurt. Dementsprechend geht es auch nicht nur um die Verteilung der Fördermittel, sondern auch um den Austausch der Projektträger:innen mit den Mitgliedern des Spendenparlaments beziehungsweise zwischen den Projektträger:innen. Daraus entstehen Kooperationen oder es ergeben sich Gelegenheiten für eine gegenseitige Unterstützung, zum Beispiel durch die Weitergabe von Geräten oder die direkte Mitarbeit. Vgl. auch: “Sachspenden.”
Wie viel Zeit hat jedes Projekt, um sich den Mitgliedern im Rahmen des Plenums vorzustellen?Aktuell erhält jedes Projekt zwei Minuten für die Vorstellung seiner Idee und die Mitglieder eine weitere Minute, um Rückfragen zu stellen. So schaffen wir in rund 90 Minuten rund 30 Projektvorstellungen. Das war unserer Meinung nach bisher die Maximalgrenze.
Woher stammen die Ausschüttungsgelder für das Erfurter SpendenParlament?Barthel Stiftung
Mitgliedsbeiträge
Spenden
Erfurt Rennt
Preisgelder
In der Vergangenheit unterstützt durch:
– Postcode Lotterie | 25.000 € (2024)
– Sparkassenstiftung | 2.000 € (2025)
Ein Projekt kann nicht umgesetzt werden, was nun?
Wenn Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden können, wenden sich die Verantwortlichen in der Regel proaktiv an uns. Bisher eingetretene Fälle:
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Das Projekt wird durchgeführt, allerdings anders als bisher geplant. Es liegt an uns, abzuschätzen, ob es ausreichend nah am Originalvorhaben ist.
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Die Projekte informieren darüber, dass das Projekt nicht durchgeführt werden kann. In dem Fall bitten wir um eine Rücküberweisung der Fördergelder, die dann in den Ausschüttungstopf für das nächste Jahr fließen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Für eine Förderung beim Erfurter SpendenParlament ist kein Eigenanteil / sind keine Eigenmittel vorausgesetzt. Das Projekt kann zu 100% durch das Erfurter SpendenParlament finanziert werden, insofern die Mitglieder dafür stimmen.
Ist eine überjährige Förderung möglich?
Das Erfurter SpendenParlament fördert Projekte die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Förderung realistisch umgesetzt werden können, spätestens aber bis zum Ende des jeweils nächsten Kalenderjahres.
Bsp.: Das 10. Erfurter SpendenParlament tagt am 18.06.2025. Projekte, die sich um eine Förderung bewerben, sollten bestenfalls bis Juni 2027 umgesetzt werden können, spätestens bis 31.12.2027.
