Projekt einreichen
Initiativen und Vereine, die ihr Projekt dem Erfurter SpendenParlament zur Entscheidung vorlegen möchten, reichen einen Antrag auf Förderung durch das Erfurter SpendenParlament bis zum 30. April 2026 bei der BürgerStiftung Erfurt ein.
Nach interner Prüfung wird das eingereichte Projekt auf der Webseite des Erfurter SpendenParlaments veröffentlicht. Im Rahmen der öffentlichen Parlamentssitzung stellen die Projektträger:innen ihre Ideen den Parlamentarier:innen persönlich vor. Sie haben die Möglichkeit, über die Notwendigkeit einer Unterstützung durch das Erfurter SpendenParlament zu informieren und eventuelle Rückfragen zu beantworten. Danach entscheiden die Parlamentarier:innen, welches Projekt durch das Erfurter SpendenParlament unterstützt wird.
FörderKriterien im Überblick
Hier findest du alle wichtigen Informationen dazu, wer eine Förderung beim Erfurter SpendenParlament beantragen kann und welche Rahmenbedingungen für die Umsetzung gelten.
1. Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung steht einem breiten Spektrum an Akteuren offen. Antragsberechtigt sind:
- Organisationen, Initiativen und eingetragene Vereine.
- Einzelpersonen und private Personengruppen. (Hinweis: Eine Antragstellung ist möglich, die rechtliche und organisatorische Abwicklung erfolgt jedoch direkt über die Stiftung (entsprechend unserer Satzung)).
Wichtig für überregionale Antragstellende: Dein Wohnsitz oder Vereinssitz muss nicht in Thüringen liegen – Bewerbungen sind aus dem gesamten Bundesgebiet erwünscht!
2. Wo muss das Projekt stattfinden?
Es gilt das Lokalprinzip: Unabhängig vom Wohn- oder Vereinssitz der Antragstellenden muss das Projekt in Erfurt durchgeführt werden und einen direkten Nutzen für die Stadt und ihre Bewohner:innen stiften.
3. Zeitrahmen & Umsetzung
- Frühestmöglicher Start: Mit dem Projekt darf erst nach der Entscheidung im Plenum bzw. der Abstimmung begonnen werden (Stichtag 2026: 18.06.). Projekte, die vor diesem Datum beginnen, werden nicht berücksichtigt.
- Umsetzungszeitraum: Das Vorhaben soll innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung realistisch umgesetzt werden können.
Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt: 2000€
5. Art der Förderung & Projektabschluss
-
Einmalförderung: Die Unterstützung erfolgt als Einmalförderung pro Projekt (nicht pro Antragstellendem).
-
Abschluss & Dokumentation: Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Bitte fügen Sie aussagekräftige und qualitativ gute Bilder bei, die wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit nutzen dürfen. Wichtig: Mit der Einsendung bestätigen Sie, dass die Bildrechte geklärt sind und das Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung vorliegt.
6. Werte & Ausschlusskriterien
Das Erfurter SpendenParlament fördert ein demokratisches und respektvolles Miteinander.
- Demokratie & Rechtsstaat: Projekte, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Gesetze oder den Geist des Spendenparlaments verstoßen (z. B. durch Diskriminierung, Rassismus oder Extremismus), sind von der Förderung ausgeschlossen.

