AnStiften

Wie kann ich die BürgerStiftung Erfurt unterstützen?

Der Name ist Programm: Bürgerinnen und Bürger stiften ihr Geld, ihre Zeit, ihre Talente, ihre Ideen, ihre Kraft für die Entwicklung ihrer Stadt. Die gestifteten Beiträge bleiben dauerhaft erhalten – von den Erträgen fördert und initiiert die BürgerStiftung Erfurt Ideen und Projekte. Sie wollen mehr Verantwortung für die Gestaltung des Gemeinwesens übernehmen, wollen das Umfeld für die gegenwärtig lebenden Menschen noch lebenswerter gestalten, dabei ihren sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedürfnissen gerecht werden, ohne künftigen Generationen die Lebensgrundlagen zu beschneiden.

Um die Arbeit der BürgerStiftung Erfurt zu unterstützen haben Sie viele Möglichkeiten:

  • Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen können einen Geldbetrag stiften – Download Stiftererklärung
  • Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen können die BürgerStiftung Erfurt mit einer Spende unterstützen – Download Spendenerklärung
  • für besondere Zwecke kann ein Stiftungsfonds eingerichtet werden
  • Bürgerinnen und Bürger können sich in der BürgerStiftung Erfurt engagieren

Stiften

Schon mit einer kleinen Zustiftung* helfen Sie mit, das Stiftungskapital und damit die jährlich in die Projekte fließenden Zinserträge aufzustocken. Mit einer Zustiftung von mindestens 500 EUR (Kapital- und Personengesellschaften mindestens 5.000 EUR) erhalten Sie für zehn Jahre Stimmrecht in der Stifterversammlung. Die Stifterversammlung trifft sich einmal im Jahr und unterstützt den Vorstand bei grundsätzlichen Entscheidungen.

Spenden

Sie können die Bürgerstiftung auch durch Spenden – auch kleinste Beträge sind willkommen – unterstützen. Bewährt hat sich auch die Einrichtung eines Dauerauftrages. Eingehende Spenden müssen zeitnah für die allgemeinen Stiftungszwecke (oder einem von Ihnen vorgegebenen Zweck) ausgegeben werden und verbleiben nicht im Vermögen der Stiftung.

Stiftungsfond

Sie können Ihre Zustiftung auch als eigenen Stiftungsfond einrichten und ihn einem bestimmten Zweck (z. B. Jugendarbeit) zuordnen. Dann werden die Zinserträge aus Ihrem Fond ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Wenn Sie es wünschen, kann der Fond unter Ihrem Namen geführt werden. Damit kann Ihre Stiftung auf ewig mit Ihrer Person oder mit Ihrer Firma verbunden werden.

Unselbstständige Unterstiftung

Als Unterstiftung rufen Sie sogar eine eigene Stiftung mit separater Satzung ins Leben. Die Unterstiftung existiert rechtlich unselbstständig unter dem Dach unserer Stiftung. Das vereinfacht den Gründungsaufwand, weil die staatliche Zulassung der Unterstiftung entfällt und beinhaltet noch größere steuerliche Vorteile als eine Zustiftung.

Die Wahl des Zweckes der Unterstiftung unterliegt ausschließlich Ihren Absichten und der Satzung der Stiftung.


Das Finanzamt honoriert Zuwendungen an gemeinnützige und mildtätige Stiftungen wie die BürgerStiftung Erfurt großzügig. Einzelheiten ergeben sich aus § 10 b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftsteuergesetz und § 9 Gewerbesteuergesetz.

Fragen und Antworten

Hier haben wir Ihnen eine kleine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nebst Antwort nicht dabei sein oder Ihnen die Antwort nicht ausreichen, fragen Sie gern noch einmal nach.

Worin unterscheidet sich die BürgerStiftung Erfurt von anderen gemeinnützigen Institutionen?

Die BürgerStiftung Erfurt sieht sich als Motivator, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein der Bürger für ihr Gemeinwesen in der Stadt zu fördern. Die BürgerStiftung Erfurt ist überparteilich und wird nicht von einzelnen Kirchen, Unternehmen oder Institutionen dominiert. Sie führt Menschen zusammen, die sich aktiv als Stifter, Spender oder ehrenamtlich engagierte Bürger ökonomisch tragfähig für eine sozial ausgewogene, friedliche, umweltgerechte und kulturell vielfältige Kommune einsetzen.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für eine Zustiftung?

Mit 500 € als Bürgerin oder Bürger und 5,000 € als juristische Person (GmbH, AG. e.G.) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG gehören die Stifterinnen und Stifter dem Stifterforum für 10 Jahre an. Das Stifterforum wählt den ersten Vorstand und alle drei Jahre den Stiftungsrat (Repräsentation der Stiftung und Kontrolle des Vorstands). Es ist aber auch möglich, einen kleineren Betrag (Mindestsumme 100 €) zu stiften.

Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es?

Sie überlegen der BürgerStiftung Erfurt eine Stiftung oder eine Zuwendung (Spende) zukommen zu lassen? Hier finden Sie in einer kurzen Übersicht die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Stiftungen und Spenden.

1. Stiftung / Zustiftung

Ihre Stiftungs- und Zustiftungsbeträge zum Vermögensstock einer Stiftung sind im ersten Jahr nach Gründung der Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 € als Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer abzugsfähig. Der Abzugsbetrag kann nur einmal in 10 Jahren geltend gemacht werden.

2. Abzugsmöglichkeiten bis zu 5% Ihrer Einkünfte

Ihre Stiftungs- und Zustiftungsbeträge zum Vermögensstock einer Stiftung sind im ersten Jahr nach Gründung der Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 € als Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer abzugsfähig. Der Abzugsbetrag kann nur einmal in 10 Jahren geltend gemacht werden.

3. Abzugsmöglichkeiten bis zu 5% ihrer Einkünfte

Die BürgerStiftung Erfurt fördert besonders förderungswürdige, gemeinnützige Zwecke (eine Vorprüfung durch das Finanzamt Erfurt ist erfolgt). Daher sind Ihre Spenden/Stiftung/Zustiftung an die BürgerStiftung Erfurt im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages (bis zu 5 % Ihrer Einkünfte; bzw. 2 vom Tausend der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) abziehbar.

4. Weitere Abzugsmöglichkeiten

Zusätzlich zum allgemeinen Höchstbetrag (unter Nr. 2 ) können Sie eine Spende / Stiftung / Zustiftung an die BürgerStiftung Erfurt mit einem weiteren jährlichen Betrag von 20.450 € steuerlich geltend machen.

5. Erbschaft / Testament

Sie können die BürgerStiftung Erfurt auch unterstützen, indem Sie die Stiftung in Ihrem Testament begünstigen. Diese Zuwendung ist von der Erbschaftsteuer befreit. Wenn Sie erben oder beschenkt werden, können Sie das Erbe/die Schenkung innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der BürgerStiftung Erfurt zuwenden. Die Erbschaft-/ Schenkungsteuer erlischt rückwirkend (ein zusätzlicher Abzug nach Nr. 1 bis 3 ist jedoch ausgeschlossen).

Was passiert mit dem gestifteten Geld?

Das Stiftungskapital bleibt ungeschmälert erhalten und wird angelegt. Aus den Zinserträgen werden dem Zweck der Stiftung entsprechende Projekte gefördert oder durch die Bürgerstiftung Erfurt selbst initiiert. Zweck der Stiftung ist es, in der Stadt Erfurt und der Region Bildung und Erziehung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Jugend- und Altenhilfe sowie Völkerverständigung zu fördern.