Fragen und Antworten
Hier haben wir Ihnen eine kleine Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nebst Antwort nicht dabei sein oder Ihnen die Antwort nicht ausreichen, fragen Sie nochmal nach.
Worin unterscheidet sich die BürgerStiftung Erfurt von anderen gemeinnützigen Institutionen?
Die BürgerStiftung Erfurt sieht sich als Motivator, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein der Bürger für ihr Gemeinwesen in der Stadt zu fördern. Die BürgerStiftung Erfurt ist überparteilich und wird nicht von einzelnen Kirchen, Unternehmen oder Institutionen dominiert. Sie führt Menschen zusammen, die sich aktiv als Stifter, Spender oder ehrenamtlich engagierte Bürger ökonomisch tragfähig für eine sozial ausgewogene, friedliche, umweltgerechte und kulturell vielfältige Kommune einsetzen.
Wie kann ich mitmachen?
Viele Stifter fragen nach konkreten Möglichkeiten der Mitarbeit. Gern gesehen sind auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht stiften können oder wollen. Dazu bieten sich die drei gebildeten Arbeitsgruppen an:
- Arbeitsgruppe Marketing / Öffentlichkeitsarbeit (erarbeitet eine Fundraising- und PR-Strategie)
Ansprechpartner: Herr Wolfgang Klaus, Werbeagentur Kleine Arche GmbH, Tel. (0361) 7467480 oder info (at) kleinearche.de - Arbeitsgruppe Projekte (besonders wichtig ist die Entwicklung und Planung neuer Projekte)
Ansprechpartner: Herr Ahlke (0361) 6552324 oder josef.ahlke (at) web.de - Arbeitsgruppe Veranstaltungen – unsere Veranstaltungsformate Frühjahrsempfang im Mai, BürgerFest im September und Salon im Dezember sind alle sehr gut angekommen. Für die Organisation der Veranstaltungen suchen wir noch Aktive, die sich zu einer Arbeitsgruppe Veranstaltungen zusammentun.
Ansprechpartner ist Frau Budnitz, Heike.budnitz (at) web.de
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für den Stifter?
Mit 500 € als BürgerIn und 5000 € als juristische Person (GmbH, AG. e.G.) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG gehören die Stifter dem Stifterforum für 10 Jahre an. Das Stifterforum wählt den ersten Vorstand und alle drei Jahre den Stiftungsrat (Repräsentation der Stiftung und Kontrolle des Vorstands). Es ist aber auch möglich, einen kleineren Betrag (Mindestsumme 100 €) zu stiften.
Welche steuerlichen Möglichkeiten gibt es?
Sie überlegen der BürgerStiftung Erfurt eine Stiftung oder eine Zuwendung (Spende) zukommen zu lassen? Hier finden Sie in einer kurzen Übersicht die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Stiftungen und Spenden.
1. Stiftung/Zustiftung
Ihre Stiftungs- und Zustiftungsbeträge zum Vermögensstock einer Stiftung sind im ersten Jahr nach Gründung der Stiftung bis zu einem Betrag von 307.000 € als Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer abzugsfähig. Der Abzugsbetrag kann nur einmal in 10 Jahren geltend gemacht werden.
2. Abzugsmöglichkeiten bis zu 5% ihrer Einkünfte
Die Bürgerstiftung Erfurt fördert besonders förderungswürdige, gemeinnützige Zwecke (eine Vorprüfung durch das Finanzamt Erfurt ist erfolgt). Daher sind Ihre Spenden/Stiftung/Zustiftung an die BürgerStiftung Erfurt im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrages (bis zu 5 % Ihrer Einkünfte; bzw. 2 vom Tausend der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) abziehbar.
3. Weitere Abzugsmöglichkeiten
Zusätzlich zum allgemeinen Höchstbetrag (unter Nr. 2 ) können Sie eine Spende/Stiftung/Zustiftung an die BürgerStiftung Erfurt mit einem weiteren jährlichen Betrag von 20.450 € steuerlich geltend machen.
4. Erbschaft/Testament
Sie können die BürgerStiftung Erfurt auch unterstützen, indem Sie die Stiftung in Ihrem Testament begünstigen. Diese Zuwendung ist von der Erbschaftsteuer befreit. Wenn Sie erben oder beschenkt werden, können Sie das Erbe/die Schenkung innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der Bürgerstiftung zuwenden. Die Erbschaft-/Schenkungsteuer erlischt rückwirkend (ein zusätzlicher Abzug nach Nr. 1 bis 3 ist jedoch ausgeschlossen).
Was passiert mit dem gestifteten Geld?
Das Stiftungskapital bleibt ungeschmälert erhalten und wird angelegt. Aus den Zinserträgen werden dem Zweck der Stiftung entsprechende Projekte gefördert oder durch die Bürgerstiftung Erfurt selbst initiiert. Zweck der Stiftung ist es, in der Stadt Erfurt und der Region Bildung und Erziehung, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Jugend- und Altenhilfe sowie Völkerverständigung zu fördern.